Hausordnung der Johann-Adam-Schlesinger-Schule Ebertsheim
Gliederung
1. Leitbild der Schule
Die Schule ist ein Ort der Begegnung, des sozialen Lernens und der Selbsterfahrung. – Durch aufgestellte Schul- und Klassenregeln, beim gemeinsamen Frühstück und Pausenspiel sowie bei Projektwochen und Schulfesten üben die Kinder das soziale Miteinander.
2. Unterrichts- und Pausenzeiten
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3. Schulbeginn
- Schulweg
- Öffnung des Schulgebäudes
- offener Anfang
- Unterrichtsbeginn
Schulweg
- Ortsansässige SchülerInnen sollen den sichersten direkten Schulweg wählen.
- Auswärtige Kinder dürfen neben dem eigentlichen Schulbus auch einen früheren Bus oder die Bahn wählen. In diesem Fall sollten die Eltern ihre Kinder jedoch ausdrücklich auf Gefahren wie Kreuzung und Bahnübergang aufmerksam machen. Der Weg in die Schule ist in allen Fällen versichert.
Öffnung des Schulgebäudes
- Das Schulgebäude wird um 7:50 Uhr für die SchülerInnen geöffnet.
- Ab 7:45 Uhr befindet sich eine Aufsicht auf dem Hof.
offener Anfang
- Während des offenen Anfangs halten sich die SchülerInnen nur im Schulgebäude auf. – Die Aufsicht führenden Lehrkräfte stehen ihnen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
- Die Eltern werden gebeten, Ihre Kinder vor dem Schulgebäude zu verabschieden.
Unterrichtsbeginn
- Beim Klingelzeichen um 8:00 Uhr wird das Schulgebäude geschlossen und die SchülerInnen gehen in ihre Klassenzimmer. Die Aufsichtspflicht obliegt von diesem Zeitpunkt an der Lehrkraft, welche den ersten Unterrichtsblock in dieser Klasse erteilt.
4. Pausen
- Bewegungs- und Frühstückspause
- große Pausen
Die Pausen beginnen zu den vorgegebenen Zeiten. Es liegt allerdings im Ermessen der Lehrkräfte, den Unterricht zu beenden. Diese verlassen jeweils als Letzte die Klassensäle.
Die Aufsicht führende Lehrkraft schließt ihren Unterricht immer 5 min vor Unterrichtsende und nimmt umgehend ihre Aufsicht wahr. Sie achtet darauf, dass während der Pause die Zauntür geschlossen ist und kein Kind das Schulgelände verlässt. Bei Verletzungen informiert der Toilettendienst eine andere Lehrkraft.
Frühstückspause
- Die Frühstückspause findet in der Zeit von 9.35 bis 9.50 Uhr statt und sollte auch als solche genutzt werden.
- Die SchülerInnen verbleiben zum Frühstück in der Regel im Klassenverband und werden von der jeweils eingeteilten Lehrkraft beaufsichtigt.
- Das Essen, Trinken und Spielen in den Gängen ist nicht gestattet. Das Frühstück wird von den SchülerInnen selbst mitgebracht. Jeden Donnerstag wird von Eltern im Rahmen des „gesunden Frühstücks“ ein Frühstücksbuffet aufgebaut.
- Hier können sich die Kinder z.B. belegte Brötchen, Müsli oder Quark kaufen und kostenfrei an Obst und Gemüse bedienen.
große Pausen
- In den großen Pausen sind SchülerInnen der 4. Klasse als „Toilettendienst“ im Vorbau eingeteilt. Sie achten darauf, dass SchülerInnen während der Pausen lediglich die Toiletten benutzen und sich darüber hinaus nicht unbefugt im Schulgebäude aufhalten.
- Die Toiletten sind weder Spielplätze noch Aufenthaltsräume und werden nach Benutzung umgehend wieder verlassen.
- Spielgeräte aus dem Spielregal im Vorbau werden am Ende der Pause von den Kindern die wieder in das Regal eingräumt.
- Die SchülerInnen verhalten sich auf dem Schulhof und dem Klettergerüst rücksichtsvoll und hilfsbereit. Das Werfen von Steinen, Schneebällen, Stöcken und anderen, nicht dafür vorgesehenen Gegenständen ist verboten.
- Das Klettern auf Bäume und Zäune ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht erlaubt!
- Das Basketball- und Fußballspiel ist nur mit bereitliegenden Softbällen gestattet.
- Während der Pause ist das Betreten des Schulgebäudes ohne Anweisung einer Lehrkraft untersagt.
- Beim Klingelzeichen zum Ende der Pause stellen sich die SchülerInnen klassenweise vor dem Eingang auf.
- Die Aufsicht führende Lehrkraft schickt die Klassen nacheinander ins Gebäude.
5. Aufsicht
- Lehrkräfte
- andere Personen
Lehrkräfte
- Jede Lehrkraft ist mindestens 5 min vor Beginn des eigenen Unterrichts in der Schule und informiert sich in aushängenden Unterrichtsplänen über eventuelle Vertretungen. Notwendige Aufsichtsvertretungen werden von den Lehrkräften in Eigenregie organisiert.
- Für die gesamte Zeit ihrer Anwesenheit ist jede Lehrkraft im Dienst und neben den eingeteilten Aufsichtspersonen zum Eingreifen verpflichtet, falls dies ein Umstand erfordert.
- Die für den offenen Anfang eingeteilten Lehrkräfte sind mindestens 5 min vor dem Klingelzeichen in der Schule und halten sich dann für die SchülerInnen erreichbar im Schulgebäude auf und stehen ihnen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
- Die für die Pausenaufsicht eingeteilte Lehrkraft überwacht auf dem Schulhof das Einhalten der oben genannten Regeln und steht den SchülerInnen als Ansprechpartner zur Verfügung. - Bei Streitigkeiten leitet sie zur selbstständigen Regelung der Auseinandersetzungen an, steht jedoch bei Bedarf auch als Mediator zur Verfügung.
- Die Busaufsicht endet mit Abfahren des Busses.
andere Personen
- Jede andere von der Schulleitung oder den Lehrkräften eingesetzte Aufsichtsperson ist den SchülerInnen weisungsbefugt!
6. Sportunterricht
Für den Sportunterricht gelten die beigehefteten Regeln!
Bei Nichtbeachten dieser Regeln erhalten die Eltern eine schriftliche Benachrichtigung. Diese muss der Sportlehrkraft unterschrieben zurückgegeben werden.
Nach drei Benachrichtigungen erhält das Kind ein einwöchiges Sportverbot. Es wird dann zu den Sportzeiten in einer anderen Klasse beaufsichtigt.
7. Verlassen des Schulgeländes
Allen SchülerInnen ist es untersagt, das Schulgelände während der Unterrichtszeit ohne Genehmigung einer Lehrkraft zu verlassen.
8. Schulende
Am Ende des Schultages ist das Klassenzimmer von den SchülerInnen grob zu säubern. Dies beinhaltet unter anderem das Aufräumen des eigenen Platzes, das Saubermachen des Tisches, das Kehren des Klassenzimmers, das Zurückstellen des Spielzeugs sowie das Hochstellen der Stühle.
Die ortsansässigen SchülerInnen, die nicht die Längerbetreuung besuchen, gehen auf dem sichersten direkten Weg unverzüglich nach Hause, Buskinder werden bis zur Ankunft des Busses auf dem Schulhof beaufsichtigt und dann persönlich zum Bus begleitet.
9. Schließung Schulgebäude und Klassenzimmer
Aus Sicherheitsgründen ist das Schulgebäude während der gesamten Unterrichts- und Betreuungszeit abgeschlossen – es kann jedoch jederzeit bei Gefahr von Innen geöffnet werden.
Aus Datenschutzgründen sind die Klassenzimmer im Altbau ab 12:00 Uhr und der gesamte Neubau ab 13:00 Uhr geschlossen. Die Betreuungskräfte und das Reinigungspersonal sind angewiesen, die Zimmer und das Gebäude auch nicht für vergessene Materialien zu öffnen.
10. Sprechzeiten
Die Lehrkräfte haben keine speziellen Sprechzeiten ausgewiesen.
Im Dezember/Januar jeden Schuljahres finden die Empfehlungsgespräche für die Eltern der Kinder der Klasse 4 und die Halbjahresgespräche über die allgemeine Lern- und Leistungsentwicklung der Kinder der Klassen 1 bis 4 statt.
Bei sonstigem Gesprächsbedarf können sowohl Lehrer als auch Eltern gegenseitig um ein Gespräch bitten.
Um möglichst produktive und störungsfreie Gespräche führen zu können, sollten die Termine telefonisch oder schriftlich vereinbart werden, welche jedoch nicht in die Zeit kurz vor Unterrichtsbeginn, direkt nach Unterrichtsschluss oder in eine Pause gelegt werden sollten. Bei Verhinderung eines Gesprächspartners ist eine möglichst rechtzeitige Benachrichtigung selbstverständlich.
11. Längerbetreuung
- Anmeldung
- Entlassung der SchülerInnen in die Längerbetreuung
- Abmeldung der SchülerInnen von der Längerbetreuung
- Mittagessen
- AG-Angebote
- Abholung von der Betreuung
Im Rahmen der Betreuenden Grundschule findet auch bei vorzeitigem Unterrichtsschluss eine Längerbetreuung von 12:00 bis 16:00 Uhr statt.
Anmeldung
- Für die Teilnahme an der Betreuungsmaßnahme muss bis zum 01. März jeden Kalenderjahres eine schriftliche Anmeldung bei der Schulleitung erfolgen. Mit dieser Anmeldung schließen die Eltern mit dem Schulträger, der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, einen Betreuungsvertrag über ein ganzes Schuljahr ab.
Entlassung der SchülerInnen in die Längerbetreuung
- Die zur Längerbetreuung angemeldeten Kinder der 1. und 2. Klasse legen am Ende des 4. Unterrichtsblocks (12:00 Uhr) und die Kinder der 3. und 4. Klasse nach der Pause (12:10 Uhr) den Betreuungskräften zur Kontrolle ihre Mitteilungshefte vor.
- Diese notieren die von den Eltern notierten Entlassungszeiten und schicken abgemeldete Kinder zum Bus oder entlassen sie nach Hause. Kinder, die nicht abgemeldet wurden oder ihr Mitteilungsheft nicht vorlegen können, verbleiben aus Sicherheitsgründen in der Betreuung.
Abmeldungen der SchülerInnen von der Längerbetreuung
- Änderungen der Betreuungstage oder -zeiten, sowie Änderungen der Abholpersonen teilen die Eltern den Betreuungskräften mit.
- Für Notfälle sind die Betreuungskräfte ab 12:00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer der Schule zu erreichen.
Mittagessen
- Das Mittagessen wird um 12:00 Uhr
- vom Lautersheimer Gutshof geliefert.
- Die Anmeldung zum Mittagessen muss bis Dienstag der Vorwoche bei einer Längerbetreuungskraft abgegeben werden. - Die dafür vorbereiteten Essenszettel erhalten die Kinder bei den Betreuungskräften oder können auf der Internetseite der Schule www.gsebertsheim.de herunter geladen werden.
- Die Essensabrechung erfolgt über den Schulträger (Verbandsgemeinde Grünstadt-Land).
AG – Angebote
- Falls im Rahmen der Längerbetreuung AGs angeboten werden, können hierfür allerdings nur SchülerInnen, die an den AG-Tagen bis 15:30 Uhr in der Betreuung sind, jeweils für ein halbes Schuljahr bei den Betreuungskräften angemeldet werden. – Die Anmeldung ist verbindlich!
- Kostenpflichtige AGs werden zeitnah bekannt gegeben. Die Anmeldung hierfür erfolgt zwar auch über die Betreuungskräfte, der Kostenbeitrag wird jedoch an die entsprechenden Anbieter übergeben.
Abholung von der Betreuung
- Bei Abholung klingeln die Abholungsberechtigten an der Schule. Das Betreuungspersonal vergewissert sich durch Sicht aus dem Fenster, welches Kind abgeholt wird und entlässt dieses auf den Schulhof.
- Buskinder werden von der Betreuungskraft bis zur Ankunft des Busses an der Haltestelle beaufsichtigt und dann persönlich zum Bus begleitet.
12. Feueralarm- und Notfallplan
Feueralarmplan
- Das ordnungsgemäße Verhalten bei Feueralarm und die zu verwendenden Fluchtwege aus den Klassenräumen, sowie das Aufstellen auf dem Sammelplatz wird zu Beginn jeden Schuljahres intensiv mit den SchülerInnen besprechen und geübt.
- Grundlage dafür ist der jeweils aktuelle Feuer-Alarmplan (siehe Anlage).
Notfallplan
- Der in Zusammenarbeit von Lehrkräften, Eltern und Vertretern des Schulträgers ausgearbeitete Notfallplan liegt in Form eines Notfallkalenders – zusammen mit den von den Eltern der Schule mitgeteilten Notfallnummern – griffbereit in jedem Raum der Schule.
13. Besondere Regelungen
- Mitteilungen
- Schulversäumnis
- Befreiung vom Unterricht
- Radfahren
- Verletzungen
- Medikamentenmitnahme und -einnahme
- Fund- und Wertsachen
- Sammelkarten
- Handy
- Rauchen
Mitteilungen
- Für Rundschreiben der Schule und Miteilungen besitzen die Schüler einen Lernbegleiter.
- In diesen sollten die Eltern täglich hinein sehen und am Ende der Woche unterschreiben.
Schulversäumnis
- Sollte ein Kind aus Krankheitsgründen die Schule nicht besuchen können, muss es vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder schriftlich entschuldigt werden.
- Fehlt ein Kind länger als drei Tage, muss eine schriftliche Entschuldigung oder eine Bescheinigung des behandelnden Arztes vorgelegt werden.
- Nach meldepflichtigen Krankheiten (siehe Merkblatt im Anhang) ist ebenfalls eine Bescheinigung vom Arzt vorzulegen, dass das Kind die Schule wieder besuchen darf.
Befreiung vom Unterricht
- Die Befreiung vom Unterricht wird nur in besonders begründeten Fällen erteilt. Über Urlaubsanträge bis zu 3 Tagen entscheidet die jeweilige Klassenlehrkraft, bis zu 3 Monaten die Schulleitung.
- Befreiungen unmittelbar vor und nach den Ferien erteilt nur die Schulleitung.
- Da die Ferientage rechtzeitig zu Beginn eines jeden Schuljahres mitgeteilt werden, sollte jedoch eine längerfristige Urlaubsplanung möglich sein.
- Die Befreiung vom Unterricht ist auf einem bei der Schulleitung oder der Sekretärin erhältlichen Vordruck zu beantragen.
Radfahren
- Aus Sicherheitsgründen sollten die Schüler/innen der 1., 2. und 3. Klassen grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren.
- Kinder der 4. Klassen können nach erfolgreich bestandener
- Fahrradprüfung und einer schriftlichen Genehmigung eines
- Erziehungsberechtigten mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
- Das Fahrrad wird auf dem Schulgelände geschoben - auf Fußgänger ist dabei besondere Rücksicht zu nehmen - und am Fahrradständer abgestellt und verschlossen. - Das Fahren auf dem Schulgelände ist untersagt!
- Für ein verkehrssicheres Fahrrad und ein verkehrsgerechtes Verhalten der SchülerInnen tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung.
Verletzungen
- Bei Verletzungen auf dem Schulgelände oder dem Schulweg, die einen Arztbesuch notwendig machen, wird jeweils ein Unfallbericht an die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) geschickt. Die hierfür notwenigen Angaben werden gegebenenfalls von den Eltern erfragt.
Medikamentenmitnahme und -einnahme
- Aus Fürsorgepflicht den Mitschülerinnen und Mitschülern gegenüber ist es nicht gestattet, dass Kinder unbeaufsichtigt Medikamente mit in die Schule bringen, da deren Einnahme ohne Indikation zu körperlichen oder seelischen Schäden führen kann. - Zur Verabreichung von Medikamenten muss daher ein Elternteil in die Schule kommen.
- Lehrkräfte können nach Absprache mit den Eltern und mit Vorlage einer ärztlichen Verordnung eines Arztes die Verabreichung von Medikamenten beaufsichtigen.
Fund-/Wertsachen
- Gefundene Gegenstände sind bei den Lehrkräften oder bei der Schulleitung abzugeben. Sie werden bis zum Schuljahresende aufbewahrt, danach jedoch gespendet oder entsorgt.
- Für abhanden gekommene Wertsachen kann kein Ersatz geleistet werden!
Sammelkarten
- Das Mitbringen jeglicher Art von Karten zum Handeln ist in der Schule untersagt. Die Lehrkräfte konfiszieren diese Karten und geben sie den Eltern bei einem Gespräch oder den Kindern am Ende eines Schuljahres wieder zurück.
Handys
- Die Verwendung von eingeschalteten Handys ist den SchülerInnen zum Schutz des Missbrauchs während der ganzen Unterrichts- und Betreuungszeit untersagt. - Die Eltern werden daher gebeten, auf die Mitgabe eines Handys zu verzichten.
Rauchen
- Das Rauchen ist sowohl in den Schulgebäuden als auch in der Turnhalle und auf dem Schulhof während der gesamten Unterrichts- und Betreuungszeit und während Schulveranstaltungen verboten!
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